Neu - Funksprechzeugnis |
Stand: 05-2017 |
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Das Short Range Certificate (SRC)
ist der amtliche Funkschein für UKW-Seefunk-Anlagen. Seit 2008 benötigt
der Schiffsführer einer see-gehenden Yacht in deutschen Hoheitsgewässern
diesen Nachweis. Im Ausland (z.B. Slowenien, Kroatien, Italien) muss
mindestens ein Crew-mitglied das SRC nachweisen.
Das angebotene deutsche SRC-Zeugnis ist national und international gültig. In Seebruck wird der SRC-Kurs in zwei Varianten angeboten:
Sei es die Teilnahme am Revier- oder Schleusenfunk, das richtige Verhalten im Notfall oder die alltägliche Kommunikation zwischen Schiffen - die Benutzung eines Funkgerätes ist für Sportbootfahrer in vielerlei Hinsicht von großer Hilfe. Außerdem müssen Bootsführer, sofern eine Funkanlage an Bord ist, ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorweisen können, um am Funkverkehr teilnehmen zu können. Weitere Informationen bei unserem Partner unter www.sportbootschule-funk.de |